Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die im nachstehenden genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen des PR Atelier SR Klossner gelten für alle Vertragspartner, die gerätetechnische- oder personelle Leistungen in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt, wenn Ware oder andere Leistungen entgegen genommen werden. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des PR Atelier SR Klossner.

§ 2 Anmietung von Geräten oder anderen technischen Einrichtungen.

Soweit, nicht anders vereinbart gilt der Geschäftssitz als Auslieferungs- und Erfüllungsort. Über den Zustand und Vollständigkeit der Mietsachen hat sich der Kunde am Auslieferungsort sofort bei der Übergabe zu überzeugen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Gerätemängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Mietsachen sind pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren und vor Verlust zu schützen. Eine Weitervermietung an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung des PR Atelier SR Klossner. Die Mietsachen sind nur im Gebiet von Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden. Weitere Länder bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Vereinbarung. Das PR Atelier SR Klossner behält sich vor, über Art, Umfang und Zweckdienlichkeit der Mietsachen selbst zu bestimmen.

§ 3 Bereitstellung von Personal

Arbeitskräfte, des PR Atelier SR Klossner, die von Mietern in Anspruch genommen werden unterliegen einem Dienstverschaffungsvertrag. Der Arbeitgeberstatus des PR Atelier SR Klossner bleibt dabei unberührt. Ihr unterliegt auch die ausschließliche Weisungsbefugnis ihrer Mitarbeiter.

§ 4 Mietdauer

Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache aus dem Lager an den Mieter oder andere transportbefugte Personen. Sie endet mit der Rückgabe an das Lager. Die Mietzeit wird schriftlich festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters und muss schriftlich fixiert sein. Bei Überziehung der Mietdauer ohne mietvetragliche Berechtigung werden dem Mieter entstehende Mehrkosten berechnet durch den zur Zeit gültigen Mietzins.

§ 5 Übergabe von Gefahren (Gefahrtragung)

Mit der Übergabe der Mietsache aus dem Lager des PR Atelier SR Klossner geht die Gefahr an den Kunden oder eine für den Transport beauftragte Person über. Bei Unmöglichkeit des Versandes ohne Verschulden des PR Atelier SR Klossner trägt der Mieter die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft.

§ 6a Haftung, Versicherung des Kunden

Der Mieter verpflichtet sich umgearbeitete oder technisch veränderte Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Verlorengegangene oder zerstörte Mietsachen müssen auf Kosten des Kunden gleichwertig ersetzt werden. Mietsachen dürfen nicht verkauft, verpfändet oder beliehen werden. Die Mietsache ist vom Mieter gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. In Verbindung mit Bild- oder Tonaufnahmen ist der Mieter verpflichtet Urheberrechte zu berücksichtigen. Der Mieter muss diese Urheberrechte oder Leistungsrechte garantieren, oder ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu erwerben. Für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche durch Handlungen, Unterlassungen und Maßnahmen des Mieter oder Beauftragten des PR Atelier SR Klossner entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter haftet auch für die Einhaltung der gesetzlich- behördlichen Bestimmungen. Ebenso sind jegliche Arbeitschutz- und UnfaIIverhütungsvorschriften zu beachten.

§ 6b Produkt-Haftung

Für den Verkauf von durch uns vertretenen Markenprodukten, haftet PR Atelier SR Klossner gemäss dem geltenden Haftungsrecht des Fürstentum Liechtenstein.

§ 7 Betriebshaftung

Das PR Atelier SR Klossner ist bestrebt die Mietsachen bei Auslieferung in einem ordentlichen, betriebsbereiten Zustand dem Mieter zu überlassen. Mietsachen werden vom Kunden übernommen, in dem Zustand wie sie sich befinden. Es kann keine Haftung übernommen werden für Ausfälle und Störungen an den Geräten oder Folgeschäden gleich welcher Art. Es kann kein Recht auf Schadensersatz, Zurückbehaltung der Leistungen oder ein Vertragsrücktritt gewährleistet werden für nicht zu vertretene Umstände wie Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik, behördliche Anordnungen, Stromschwankungen oder Stromausfall, Maschinenschaden oder Geräteschaden, Naturkatastrophen, Einwirkung höherer Gewalt, begründete Terminänderungen- oder Überschreitungen oder sonstige Unterbrechungen wo vertragliche Leistungen nicht eingehalten werden können. Bei Ton-, Bild-, oder sonstige Aufzeichnungen und Abspielungen, die auf firmeneigenen Geräten hergestellt werden, sind wir bestrebt, diese nach bestem fachmännischem Wissen auszuführen. Für Mängel die auf schlechte Arbeitsergebnisse hinweisen und auf die qualitative oder technische Beschaffenheit der Bild- und/oder Tonträger zurückzuführen und nicht bei dem PR Atelier Klossner festgestellt wurden, wird keine Haftung übernommen. Schuldhafte Beschädigungen oder Verluste von nicht firmeneigenen Bild- und/oder Tonträgern, die zur Verfügung gestellt wurden, können nur als Rohmaterial in entsprechender Menge ersetzt werden. Schadenersatz wir nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gewährleistet. Ein Recht auf fristlose Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Dem Mieter wird stattdessen ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zugestanden. Kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht ausgeführt werden, hat der Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

§ 8 Mietzins

Der Mietzins wird für den Zeitraum von der Aushändigung der Mietsache aus dem Lager bis zur Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand an das Lager geschuldet. Darin sind auch die Leistungen der Arbeitskräfte des PR Atelier SR Klossner enthalten. Die Höhe des Mietzinses ist in der jeweils geltenden Preisliste, bzw. aus einem spezifischen Angebot ersichtlich, deren Bestandteil unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind. Bei Mietzeitüberschreitungen tritt die Berechtigung ein, unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen, bis zur Herausgabe der Mietsache den geltenden Mietzins als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen.

§ 9 Zahlungen

Zahlungen sind ausschließlich an des PR Atelier SR Klossner zu leisten. Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, oder zu den in der Rechnung genannten Bedingungen zu erfolgen. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn des PR Atelier SR Klossner über den Betrag verlustfrei in bar verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist des PR Atelier SR Klossner berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Liechtensteinischen Landesbank zu berechnen. Werden vom Mieter Zahlungsverpflichtungen nicht wahrgenommen z.B. durch Scheckinakzeptanz durch Kreditinstitute, Einstellung der Zahlungen, negative Beurteilung der Vermögenslage, werden alle offenen Forderungen sofort fällig. Auch soweit bei Annahme von Schecks oder Wechseln. In diesem Falle können auch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt zu Aufrechnungen, Zurückbehaltungen oder Minderungen von Beträgen, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden.

§ 10 Vertragsrücktritt

Bei bekannt werden oder Eintreten ungünstiger Zahlungsverhältnissen des Mieters behält sich des PR Atelier SR Klossner das Recht vor, von allen Absprachen oder bestehenden Vertragsverhältnissen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche von Seiten des Mieters oder Dritter, sofort zurückzutreten.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

Sollten Abweichungen in den Geschäftsbedingungen durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen entstehen, werden alle sonstigen der Vereinbarungen nicht berührt.

§ 12 Erfüllungsort

Für alle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter und die gesamte Rechtsbeziehung, gilt das Recht des Fürstentum Liechtenstein Der Erfüllungsort für alle Leistungen einschließlich Zahlungen ist Ruggell (Liechtenstein). Der Gerichtsstand ist das Fürstentum Liechtenstein.